Sportstättenbau
Der LSB macht sich stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und aktive Sportvereinslandschaft einen wesentlichen Beitrag leistet. Diese Richtlinie ermöglicht aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen, die die Aufrechterhaltung und Ausweitung von Aktivitäten als Ziel haben, die diesem Zweck dienen. Dazu gehören alle baulichen Anlagen für Sport, Bewegung und Begegnung.
Die Richtlinie differenziert zwischen einer Förderung von Baumaßnahmen
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zur Bestandssicherung
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zur Bestandsentwicklung
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und im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsfonds.
Am 23.05.2022 ist das neue Sportstättenbauförderportal des LSB online gegangen. Damit können Sportstättenbauförderanträge ab sofort vollständig online eingereicht werden. Nähere Informationen zur Registrierung sowie ein Hinweisblatt für Vereine zu digitalen Antragsstellung finden Sie unter:
https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/richtlinien-antraege/sportstaettenbau
Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Intranet und die Berechtigung Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen. D.h. auch die Personen, die bereits einen "allgemeinen" Intranetzugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal. Bei Fragen zur Online-Antragstellung stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Termin für die Abgabe bzw. das Absenden der Förderanträge: 15.09. jeden Jahres
Für Maßnahmen unter 25.000 € Gesamtausgaben bzw. interessierte Vereine bietet auch in diesem Jahr der LSB wieder Online-Seminare an.
Folgende Termine sind hierfür vorgesehen: 02.03., 11.05., 22.06., 24.08.2023 jeweils von 18:00 bis 22:00 Uhr
Beschreibung:
Vermittelt werden die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung, geltende Fristen und Möglichkeiten der Förderung.
Die Teilnahme ist zwingend erforderlich für solche Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 25.000 € erwartet werden.
Empfohlen wird die Teilnahme durch das für die Baumaßnahme verantwortliche Vereinsmitglied!
Anmeldungen bitte über folgende E-Mail-Adresse von Britta Werdermann:
Bitte geben Sie Ihren Verein, den Namen des Teilnehmenden und den Sportbund an.
Hinweis: Für Vorhaben mit erwarteten Gesamtausgaben über 25.000 € ist ein Beratungsgespräch des Vereins mit dem Sportbund verpflichtend!
Die beiden Online-Tutorials
"Von der Idee bis zum Antrag" und
"Von der Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis"
geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte in der LSB-Sportstättenbauförderung.

ARAG-Versicherungsschutz für Tätigkeiten auf der Vereinsanlage während der Corona-Pandemie
Die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage sind geduldete Aktivitäten und fällt unter den Versicherungsschutz.
Ansprechpartnerin beim Sportbund Heidekreis ist:
Dana Frost
Geschäftsführerin
Tel.: 05161-48744 - 10
Mobil: 01522-6429309