Zuschüsse

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Nebenamtliche Übungsleiter

 

Die Termine zur Abgabe der Verwendungsnachweise sind wie folgt:

 

I. Quartal 15.04.

II. Quartal 15.07.

III. Quartal 15.10.

IV. Quartal 15.01. des Folgejahres

 

Die Abgabetermine sind verbindlich. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Die Bezuschussung der Übungsleiter richtet sich nach den Mitgliederzahlen.

(je 100 angefangene Mitglieder besteht ein Anspruch auf einen Übungsleiter)

 

Sportgeräte

 

30.09. des Jahres

 

Einreichen der Originalrechnung mit Inventar-Nr. und ‚sachlich/rechnerisch richtig’, Unterschrift und Kopie Bankauszug

 

 

Sportgeräte-Förderrichtlinie für den

Sportbund Heidekreis e. V. (SB)

 

Der Sportbund Heidekreis e. V. fördert die Anschaffung von Sportgeräten durch Vereine auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden ordentlichen Haushaltsmittel.

Förderbedingungen:

  1. Gefördert wird die Anschaffung von langlebigen Geräten aller Art, die für den Sportbetrieb erforderlich sind. Die Anschaffung von kurzlebigen Verbrauchs-materialien und grundsätzlich Sportkleidung wird nicht gefördert.
  2. Im Einzelfall entscheidet der SB die Förderfähigkeit abschließend.
  3. Die Förderung erfolgt durch eine Zuschusszahlung. Sie beträgt max. 30% im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, höchstens € 5.000,00, der mit der Rechnung nachgewiesenen Gesamtkosten. Die Rechnung muss auf den Verein ausgestellt sein.
  4. Gefördert werden nur Anschaffungen mit einem Mindestnettowert von€ 500,00.
  5. Das Gerät muss Eigentum des beantragenden Vereins sein.
  6. Der Verein muss als Mitglied dem SB angehören.
  7. Der Förderantrag sollte mit dem Vereinssprecher abgestimmt sein.
  8. Die erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Kontoauszug) müssen bis zum 30.09. des lfd. Jahres beim SB eingereicht werden.  Ab dem 01.10. des lfd. Jahres eingereichte Unterlagen werden im Folgejahr berücksichtigt. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt dann bis zum 31.12. des lfd. Jahres.
  9. Die Bewilligung erfolgt durch den Vorstand.

10. Die Vereinsförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass nach Auszahlung des Zuschusses der Verein mindestens weitere 5 Jahre Mitglied im SB ist. Im Falle eines früheren Austritts hat der Verein für jedes offene Mitgliedsjahr einen Betrag in Höhe von 20% des Zuschusses zurück zu zahlen. Berechnungsbeginn ist das Kalenderjahr nach der Auszahlung.

11. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

12. Die Sportgeräte-Förderrichtlinie tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

 

Sportstättenbau

 

30.09. des Jahres

 

Nur nach Rücksprache mit SB-Geschäftsstelle

 

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Sportbund Heidekreis, Michelsenstr. 2, 29683 Bad Fallingbostel

Tel: 05162 / 91510, Fax: 91512